Schulorganisation

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Anhang erhalten Sie alle nötigen Unterlagen zur offenen Ganztagsschule zum Download.
Bitte geben Sie die Anmeldung bei Bedarf bis spätestens Montag, 10.05.2021, an der Schule ab.
Eine Nachmittagsbetreuung ist nicht mehr geplant.
gez. Klaus Wolf, R

EB Offener Ganztag

Anmeldung Mittelschule

Anmeldung Grundschule

  1. Am Wochenende haben sich Neuerungen ergeben, die in Zukunft Gültigkeit besitzen:  
    Ein negatives Testergebnis darf zu Schultagesbeginn bei einer Inzidenz über 100 nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis muss also vom Tag vorher sein.
  2. Die Schule braucht keine Zustimmung mehr zur Testung. Ist das Kind in der Schule, so wird die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Im Falle einer
    Testverweigerung ist die Schülerin bzw. der Schüler von den Eltern abzuholen.
  3. Der Test wird derzeit zweimal pro Woche (Montag u. Donnerstag) durchgeführt. Durch den hohen Inzidenzwert ist nicht auszuschließen, dass demnächst drei Tests (Mo., Mi., Fr.)  durchgeführt werden müssen.

Die entsprechende Elterinformation des Kultusministeriums ist  im Folgenden downloadbar.
Bei neuen Informationen erhlten Sie natürlich unverzüglich Nachricht.
gez. Klaus Wolf, R

Anlage_Merkblatt_Selbsttests

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

für alle die im Schulmanager noch nicht erfasst sind, hier die Informationen zum Download.

Elternbrief KM Unterrichtsbetrieb ab 15.03.2021

Informationen GS

Informationen MS

Der verpflichtende Charakter des Distanzunterrichts ist seit der allgemeinen Aufnahme des Unterrichtsbetriebs im Schuljahr 2020/2021 in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) verankert. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte gelten dadurch im Wesentlichen auch im Distanzunterricht. Hierzu heißt es in §19 BaySchO: (4)1 Distanzunterricht ist Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfindet.

Erscheint also ein Schüler oder eine Schülerin verspätet oder gar nicht im Distanzunterricht, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Ist ein Kind erkrankt, so ist eine Krankmeldung per Schulmanager oder per Mail/Telefon erforderlich. Ab dem 4. Tag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Da es von der Seite des Kultusministeriums keine genauen Hinweise für den Start am Montag gibt, musste die Schulleitung eigenständig planen.

Hier finden SIe die Elterninformation.

Elterninfo_11.01.2021.pdf

 

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