Schulorganisation

Bitte beachten Sie die neuen Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler unter

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/aktuelles-pressemitteilungen/neue-quarantaeneregelungen/.

Die neue Rechtslage gilt auch für Schülerinnen und Schüler, bei denen bereits vor dem 03.12. Quarantäne angeordnet wurde.
Eine Kopie des negativen Testergebnisses ist der Schule bei Wiedereintritt vorzulegen.

gez. Klaus Wolf, R

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Sie können sich hier die entsprechenden Informationen herunterladen, sofern Sie nicht bereits per Schulmanager informiert wurden.

Elternbrief_Schutz_vor_dem_Corona-Virus

Kurzübersicht_RHP_16.11.2020

Merkblatt_Umgang_mit_Erkältungssymptomen_16.11.2020

 

Laut RKI wurde gestern der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen gemäß der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überschritten.

Damit gilt ab sofort die Maskenpflicht auch im Unterricht für alle Schüler.

Bitte geben Sie Ihrem Kind im Bedarfsfall eine zweite Mund-Nasen-Bedeckung mit.

Über weitere Einschränkungen entscheidet das Gesundheitsamt Straubing.

 

Laut RKI wurde am heutigen Tag der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen gemäß der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überschritten.

Damit gilt ab sofort die Maskenpflicht auch im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5.

Laut des Rahmenhygieneplans des Kultusministeriums und des daraus abgeleiteten Hygieneplans der MS Schwarzach ist damit für den Sportunterricht das Tragen einer Maske oder die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Schülern aller Jahrgangsstufen verpflichtend. Die Lehrkraft entscheidet ob unter diesen Voraussetzungen ein Sportunterricht möglich ist oder alternativ eine Wanderung im Freien durchgeführt wird.

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch im Landkreis Straubing- Bogen steigt der Inzidenzwert. Stand heute stehen wir mit 33,6 kurz vor der Überschreitung der nächsten Stufe. Für die Schüler hat dies zunächst folgende Auswirkungen:

1. Grundschule Bis zur Überschreitung eines Werts von 50 ergeben sich im Unterricht keine großen Veränderungen. Es besteht während des Unterrichts weiterhin keine Maskenpflicht. Im Sportunterricht würden sich ab einem Wert von 35 Verschärfungen ergeben. Da hier ein Mindestabstand oder eine Maskenpflicht angeordnet ist, haben sich die Lehrkräfte entschieden, im Sportunterricht kleine Wanderungen im Freien unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu unternehmen.

2. Mittelschule Bei Überschreitung des Werts 35 besteht auch für den Unterricht in der Mittelschule wieder Maskenpflicht. Im Sportunterricht gilt die Regelung wie in der Grundschule: Bei einer Überschreitung des Inzidenzwerts von 35 werden im Sportunterricht Wanderungen im Freien unternommen und zusätzlich Theorieeinheiten gehalten.

3. Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen Ob und in welcher Form ein Elternsprechtag oder Elternsprechstunden dann noch stattfinden können, wird zu gegebener Zeit entschieden. 

 

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