Am Montag, 14. Januar, entfällt der Unterricht an den Schulen in Sankt Englmar-Perasdorf, Rattenberg, Wiesenfelden und Haibach. Schüler an weiterführenden Schulen aus den genannten Gemeinden haben am 14. Januar ebenfalls schulfrei. Neben dem Kindergarten in Sankt Englmar bleibt am Montag auch der Kindergarten in Haibach geschlossen, eine Notgruppe ist eingerichtet. Geschlossen bleiben am Montag auch sämtliche Lifte, Loipen und Wanderwege in Sankt Englmar.
Für die Schüler in Schwarzach und Konzell gilt eine Sonderregelung. Da es auch dort in bestimmten Bereichen zu Beeinträchtigungen kommen kann, können Schüler/innen am Montag von den Eltern bei der Schule für den Unterricht abgemeldet und entschuldigt werden, sofern eine Erreichbarkeit vom Elternhaus zur Schule nicht gegeben ist. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Schulbus bestimmte Bereiche nicht erreicht oder eine Verspätung von mindestens 30 Minuten hat. Die 30-Minuten-Regelung gilt ohnehin stets. Die Schulleiter sind über diese Regelung informiert.
Für Schüler aus dem Gemeindegebiet von Bernried und Perasdorf gilt diese Regelung ebenso.
Nach der Lage- und Einsatzbesprechung aller beteiligten Kräfte in Sankt Englmar am späten Sonntagnachmittag ist nun klar, dass die Straßensperrungen auf den Straßen nach und von Sankt Englmar auch die Nacht über aufrecht erhalten bleiben. Nach derzeitigem Stand zunächst einmal bis Montag früh um 6 Uhr. Die Einsatzleitung ist aber auch die ganze Nacht besetzt, so dass im Fall der Fälle auch eine Neubewertung der Lage möglich ist. Nachdem der Einsatz eines Hubschraubers (zu schlechte Sicht) und von Drehleitern (zu gefährlich) zur Befreiung der Bäume von Schneelast im Laufe des Sonntag aufgegeben werden mussten, sind aktuell seit dem Abend und bei Bedarf die ganze Nacht über Harvester im Einsatz, die die gefährdeten Bäume von Schnee befreien sollen. Im Laufe des Sonntag konnten rund 120 anreisende Übernachtungsgäste nach Sankt Englmar in Absprache mit der Einsatzleitung in den Ort gebracht werden. Ebenso konnte eine noch etwas größere Anzahl an Touristen den Ort verlassen.
10.01.2019 Zufahrtsstraßen nach Sankt Englmar bleiben auch über Nacht gesperrt
Am Montag, 14. Januar, entfällt der Unterricht an den Schulen in Sankt Englmar-Perasdorf, Rattenberg, Wiesenfelden und Haibach. Schüler an weiterführenden Schulen aus den genannten Gemeinden haben am 14. Januar ebenfalls schulfrei. Neben dem Kindergarten in Sankt Englmar bleibt am Montag auch der Kindergarten in Haibach geschlossen, eine Notgruppe ist eingerichtet. Geschlossen bleiben am Montag auch sämtliche Lifte, Loipen und Wanderwege in Sankt Englmar.
Für die Schüler in Schwarzach und Konzell gilt eine Sonderregelung. Da es auch dort in bestimmten Bereichen zu Beeinträchtigungen kommen kann, können Schüler/innen am Montag von den Eltern bei der Schule für den Unterricht abgemeldet und entschuldigt werden, sofern eine Erreichbarkeit vom Elternhaus zur Schule nicht gegeben ist. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Schulbus bestimmte Bereiche nicht erreicht oder eine Verspätung von mindestens 30 Minuten hat. Die 30-Minuten-Regelung gilt ohnehin stets. Die Schulleiter sind über diese Regelung informiert.
Nach der Lage- und Einsatzbesprechung aller beteiligten Kräfte in Sankt Englmar am späten Sonntagnachmittag ist nun klar, dass die Straßensperrungen auf den Straßen nach und von Sankt Englmar auch die Nacht über aufrecht erhalten bleiben. Nach derzeitigem Stand zunächst einmal bis Montag früh um 6 Uhr. Die Einsatzleitung ist aber auch die ganze Nacht besetzt, so dass im Fall der Fälle auch eine Neubewertung der Lage möglich ist. Nachdem der Einsatz eines Hubschraubers (zu schlechte Sicht) und von Drehleitern (zu gefährlich) zur Befreiung der Bäume von Schneelast im Laufe des Sonntag aufgegeben werden mussten, sind aktuell seit dem Abend und bei Bedarf die ganze Nacht über Harvester im Einsatz, die die gefährdeten Bäume von Schnee befreien sollen. Im Laufe des Sonntag konnten rund 120 anreisende Übernachtungsgäste nach Sankt Englmar in Absprache mit der Einsatzleitung in den Ort gebracht werden. Ebenso konnte eine noch etwas größere Anzahl an Touristen den Ort verlassen.
Impressum
Herausgeber
Grund- und Mittelschule Schwarzach
Schulstraße 6 u. 8
94374 Schwarzach
09962 20204-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vertretungsberechtigter: Klaus Wolf, R
Verantwortlich für den Inhalt
Klaus Wolf, Rektor
(Anschrift siehe oben).
Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder.
Nutzungsbedingungen
Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieser Internetseiten können dem Urheberrecht unterliegen.
Nicht urheberrechtlich geschützt sind nach § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
Als Privatperson dürfen Sie urheberrechtlich geschütztes Material zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des § 53 UrhG verwenden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials dieser Seiten oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Diese Einwilligung erteilen auf Anfrage die für den Inhalt Verantwortlichen. Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden sind mit Quellenangabe allgemein gestattet.
Weiterhin können Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Auch über das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben Ihnen die für den Inhalt Verantwortlichen nähere Auskünfte.
Haftungsausschluss
Alle auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Eine Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen können wir allerdings nicht übernehmen. Ein Vertragsverhältnis mit den Nutzern des Internetangebots kommt nicht zustande.
Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung dieses Internetangebots entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Vorschriften des § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) einschlägig sind. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Schadsoftware oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
Falls im Einzelfall erforderlich: Der Haftungsausschluss gilt nicht für Informationen, die in den Anwendungsbereich der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG – DLRL) fallen. Für diese Informationen wird die Richtigkeit und Aktualität gewährleistet.
Links
Von unseren eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die Webseiten anderer Anbieter zu unterscheiden. Durch diese Links ermöglichen wir lediglich den Zugang zur Nutzung fremder Inhalte nach § 8 Telemediengesetz. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten haben wir diese fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob durch sie eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Wir können diese fremden Inhalte aber nicht ständig auf Veränderungen überprüfen und daher auch keine Verantwortung dafür übernehmen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite.
Schwarzach, 03.06.2019
Vorfall: |
Päd. Maßnahme: |
Organisator: |
1. Abfall liegen lassen, Kaugummi kauen |
verstärkt den Ordnungsdienst 1 Woche lang |
Klassleiter der Klasse, die Ordnungsdienst hat |
2. Spucken |
1.) Reinigen der betreffenden Sachen + Entschuldigung beim Mitschüler 2.) Mitteilung durch die Schule (Schulleitung) |
Pausenaufsicht |
3. Beschädigung fremder Sachen |
1.) Schaden gutmachen; durch Eigenleistung, wo möglich 2.) wie 1.) + Mitteilung |
Klassleiter |
4. Unerlaubtes Verlassen des Schulgrundstücks |
1.) Mittagsaufsicht für 1 Woche 2.) ... für 1 Monat 3.) ... für ein halbes Jahr |
Klassleiter informiert die Aufsichtspersonen bzw. Schulleitung |
5. Rauchen |
Mitteilung durch die Schulleitung |
Klassleiter informiert Rektor |
6. Diebstahl |
Mitteilung durch die Schulleitung |
Klassleiter informiert Rektor |
7. Verbale Gewalt (Schimpf- wörter, Beleidigungen) |
1.) 1 Seite Aufsatz zum Thema: Gewalt 2.) 2 Seiten ... 3.) Mitteilung |
Lehrer verständigt Klassleiter Klassleiter wählt Thema |
8. Körperliche Gewalt (Raufereien) |
1.) 1 Woche in den Pausen bei der Pausenaufsicht verbringen 2.) 2 Wochen ... 3.) Mitteilung oder Verweis |
Lehrer trägt Namen in eine Liste beim Aufsichtsplan ein |