Sehr geehrte Damen und Herren,

die sich weiter ausbreitenden Infektionen mit dem Corona-Virus stellt vor allem die im Gesundheitswesen Tätigen vor sehr große Herausforderungen.
Die Bayerische Staatsregierung hat daher entschieden, dass in den Notbetreuungsangeboten an Schulen und Kitas auch Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, wenn bei zwei Erziehungsberechtigten nur eine bzw. einer im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.
Ferner gilt nun, dass auch Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen in die Notfallbetreuung aufgenommen werden können, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigungen eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert.

Für alle anderen "systemkritischen Bereiche" (Polizei, Apotheken, Katastrophenschutz, Berufsfeuerwehr, Telekommunikationsdienste, Energieversorgung, Wasserversorgung, Entsorgung, Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), Personen- und Güterverkehr, Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung) zählt weiterhin die bisherige Regelung.

Das angepasste Formular finden sie hier.

Noch ein Hinweis:

Wenden Sie sich bitte bei Problemen mit Unterrichtsmaterial, Zugängen, etc. immer zuerst an die Klassenleiter und die entsprechenden Lehrkräfte. Der Weg über Sekretariat und Schulleitung bedeutet immer eine Verzögerung der Bearbeitung Ihres Anliegens.

Weiterhin alles Gute

Klaus Wolf, R

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