Der verpflichtende Charakter des Distanzunterrichts ist seit der allgemeinen Aufnahme des Unterrichtsbetriebs im Schuljahr 2020/2021 in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) verankert. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte gelten dadurch im Wesentlichen auch im Distanzunterricht. Hierzu heißt es in §19 BaySchO: (4)1 Distanzunterricht ist Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfindet.
Erscheint also ein Schüler oder eine Schülerin verspätet oder gar nicht im Distanzunterricht, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Ist ein Kind erkrankt, so ist eine Krankmeldung per Schulmanager oder per Mail/Telefon erforderlich. Ab dem 4. Tag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Da es von der Seite des Kultusministeriums keine genauen Hinweise für den Start am Montag gibt, musste die Schulleitung eigenständig planen.
Hier finden SIe die Elterninformation.
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
gerade eben (17:30 Uhr) habe ich die neuesten Anordnungen und Informationen ergänzend zu der Pressekonferenz von heute nachmittag erhalten. Ich darf Ihnen diese im Anschluss zum Download zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie morgen von den Klassenleitungen. Auch eine Anmeldung zur Notbetreuung erhalten Sie dann.
gez. Klaus Wolf, R
Elternbrief Lockdown Dezember 2020
Merkblatt Notbetreuung Dezember 2020
Hier der neueste (und für 2020 hoffentlich letzte) Elternbrief zum Download
Elterninfo_Schulschließung_Dezember_2020
Distanzunterricht_Kontakte_Lehrkräfte
Im Folgenden stehen die neuen Hygienepläne zum Download bereit.
Hygieneplan_GS_Schwarzach_14.12.2020
Hygieneplan_MS_Schwarzach_14.12.2020